Mit dem 1. Januar 2024 hat eine wichtige Frist in der Finanzwelt ihr Ende gefunden: Die Übergangsfrist der 7. MaRisk-Novelle ist abgelaufen, was für Banken bedeutet, dass sie die neuen Regelungen vollumfänglich umgesetzt haben müssen. Besonders herausfordernd sind dabei die Vorgaben zur Bewertung von Sicherheiten bei Kreditvergaben.
Besonders an die Sachverständigen, die mobile Güter und Immobilien bewerten, werden hohe Anforderungen gestellt. Ein Beispiel: Eine Metallbearbeitungsfirma benötigt einen Kredit zur Kapazitätserweiterung und nutzt hochspezialisierte Maschinen wie Rundtakt- und Portalfräsmaschinen. Die Bewertung dieser komplexen Maschinen stellt für die Bank eine Herausforderung dar, die externe Bewerter effektiv lösen können.
EBA/GL/2020/06 und 7. MaRisk Novelle: Worum geht es überhaupt?
Die am 29. Mai 2020 von der European Bank Authority (EBA) veröffentlichten Leitlinien EBA/GL/2020/06 für die Kreditvergabe und -überwachung repräsentieren ein umfassendes Regelwerk für das Datenmanagement, die Kreditvergabestandards und die Kundenbeziehungen im europäischen Bankensektor. Diese Richtlinien zielen darauf ab, identifizierte Mängel in den bestehenden Kreditvergabeverfahren zu adressieren und tragen so wesentlich zur Stärkung der Stabilität des EU-Bankensystems bei.
Und wie es bei europäischen Dokumenten üblich ist, werden neue Richtlinien auf nationaler Ebene durch eigene Gesetze und Verordnungen realisiert. In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EBA-Leitlinien durch mehrere MaRisk-Novellen. MaRisk steht für Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken. Die letzte MaRisk-Novelle wurde am 29. Juni 2023 durch das BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht. Und deren 6-monatelange Übergangfrist ist nun abgelaufen.
Risikominimierung durch präzise Bewertung: Abschnitt 7 der EBA/GL/2020/06
Abschnitt 7 der EBA/GL/2020/06 beleuchtet die korrekte Bewertung von als Sicherheiten dienenden Immobilien und beweglichen Vermögenswerten, wie zum Beispiel Luftfahrzeuge, Schiffe, Maschinen und Anlagen. Diese Vorgaben sind essenziell für die Sicherheit im Kreditvergabeprozess. Denn eine präzise Bewertung minimiert das Risiko sowohl für die Kreditnehmer als auch für die Kreditgeber.
Laut neuer Richtlinien müssen die Banken interne Verfahren festlegen, die sowohl fortschrittliche statistische Modelle als auch traditionelle Bewertungsmethoden berücksichtigen. Für die auf statistischen Modellen basierende Bewertung sollten die Institute daher über angemessene IT-Verfahren und Kompetenzen sowie ausreichende und genaue Daten verfügen.
Bewertung durch Expertise: Die Rolle qualifizierter Sachverständiger
Auch qualifizierte Sachverständige sind gemäß Abschnitt 7 der EBA/GL/2020/06 für die Bewertung von Sicherheiten im Kreditvergabeprozess erlaubt. Die Sachverständigen müssen dabei nicht nur die erforderlichen fachlichen Kompetenzen aufweisen, sondern auch in der Lage sein, unvoreingenommene, transparente und objektive Bewertungen vorzunehmen. Die endgültige Bewertung ist in einem detaillierten Bericht zu dokumentieren, der alle relevanten Aspekte und Parameter transparent darlegt. Außerdem muss jede Bank eine Liste aller intern und extern zugelassenen Bewerter erstellen.
Eine wichtige Vorschrift ist die Rotation der Sachverständigen. Sie besagt, dass ein Wechsel erforderlich ist, wenn dieselbe Person zwei aufeinanderfolgende Einzelbewertungen desselben Vermögenswertes durchgeführt hat. Dies soll verhindern, dass sich Verzerrungen oder Abhängigkeiten in der Bewertung entwickeln.
Die Einbindung externer Sachverständiger in den Bewertungsprozess
Mit den neuen EBA-Richtlinien steigt der Bedarf an Sachverständigen, was die Rolle externer Bewerter hervorhebt. Unternehmen wie Valuplex spielen hierbei eine Schlüsselrolle und bieten mehrere Vorteile:
- Erhöhte Qualität und Objektivität: Externe Sachverständige bringen eine objektive Perspektive in den Bewertungsprozess ein, die frei von internen Interessenkonflikten ist.
- Spezialisierung und Expertise: Fachkompetenz ist insbesondere bei komplexen oder ungewöhnlichen Vermögenswerten unverzichtbar, für die interne Teams möglicherweise nicht die nötige Expertise besitzen. Valuplex zeichnet sich durch spezialisiertes Wissen in Bereichen wie der Wertverlaufsanalyse aus.
- Erfüllung der Rotationsanforderung: Die Integration von externen Sachverständigen in den Bewertungsprozess ermöglicht es Banken, das Rotationsprinzip effizient umzusetzen.
- Zeit- und Ressourceneinsparungen: Die Zusammenarbeit mit externen Bewertern wie Valuplex kann interne Ressourcen entlasten und den Banken ermöglichen, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren.
Valuplex und Surplex: Eine Partnerschaft für präzise Bewertungen
Die Herausforderung, geeignete Sachverständige zu finden, insbesondere in spezifischen Bereichen wie der Maschinenbewertung, führt Banken oft zu externen Partnern wie Valuplex. Als Teil von Surplex, einem führenden europäischen Online-Auktionshaus für den Handel von Gebrauchtmaschinen, bietet Valuplex unabhängige, professionelle Bewertungen. Die Unabhängigkeit ist garantiert, da Valuplex unbeeinflusst von möglichen Folgeaufträgen oder Kooperationen arbeitet. Gleichzeitig profitiert Valuplex von dem Zugang zu umfangreichen Verwertungsergebnissen und Marktinformationen von Surplex, was zu fundierten und marktgerechten Bewertungen führt. Denn über Surplex.com werden seit fast 25 Jahren bis zu 55.000 Artikel pro Jahr versteigert.
Valuplex hat sich als zuverlässiger Partner für über 125.000 Kunden etabliert und unterstützt sie in Entscheidungsprozessen bei Nachfolgeregelungen, M&A- Prozessen, Sale-and-lease-back-Verfahren sowie Investorensuchen. Mit einem interdisziplinären Team aus 20 Experten an 16 europäischen Standorten liefert Valuplex jährlich über 2.500 daten- und erfahrungsbasierte Bewertungen. Dieses umfassende Fachwissen, kombiniert mit der reichhaltigen Datenbasis von Surplex über Gebrauchtmaschinen und Industriegüter, ermöglicht es Valuplex, präzise und marktgerechte Vergleichswertgutachten zu liefern – für Banken und andere Finanzinstitutionen von immensem Wert in der Umsetzung der der 7. MaRisk-Novelle und EBA/GL/2020/06.