Es gibt viele unterschiedliche Definitionen bei der Bewertung von mobilem Anlagevermögen. Welcher Wert für Sie als Kunde der Sinnvollste ist, hängt davon ab wofür Sie ihn benötigen. Wollen Sie einen Investor finden, oder möchten Sie die Maschinen schnellstmöglich verkaufen und die Fläche frei haben. Geht es darum ein Sale & Lease Back Angebot zu erhalten, oder befindet sich die Firma schlichtweg in der Insolvenz. Eine Auswahl der international gängigen Definitionen finden Sie auf dieser Seite. Alle diese Bewertungen können wir für Sie ermitteln. Sprechen Sie uns gern an und wir klären gemeinsam, wofür Sie die Wertermittlung benötigen. Ein Angebot erhalten Sie üblicherweise innerhalb von 24h.
1.
Zeitwert
ist der geschätzte, in Geld ausgedrückte Betrag, der für das bewegliche Anlagevermögen in einem Tauschgeschäft zwischen einem willigen Käufer und einem willigen Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt vernünftigerweise erwartet werden kann, wobei beide nicht unter dem Zwang stehen, zu kaufen oder zu verkaufen und beide alle relevanten Fakten kennen.
2.
Zeitwert bei fortgesetzter Nutzung
ist der geschätzte, in Geld ausgedrückte Betrag, der für das bewegliche Anlagevermögen bei einem Tausch zwischen einem willigen Käufer und einem willigen Verkäufer vernünftigerweise erwartet werden kann, wobei beide nicht unter dem Zwang stehen, zu kaufen oder zu verkaufen und beide in voller Kenntnis aller relevanten Fakten, einschließlich der Installation, zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter der Annahme, dass die Erträge den angegebenen Wert unterstützen. Dieser Betrag beinhalte alle normalen direkten und indirekten Kosten, wie z.B. die Installations- und andere Montagekosten, um das bewegliche Anlagevermögen voll betriebsbereit zu machen.
3.
Zeitwert – installiert
ist der geschätzte, in Geld ausgedrückte Betrag, der für das bewegliche Anlagevermögen bei einem Tausch zwischen einem willigen Käufer und einem willigen Verkäufer vernünftigerweise erwartet werden kann, wobei beide nicht unter dem Zwang stehen, zu kaufen oder zu verkaufen und beide in voller Kenntnis aller relevanten Fakten, einschließlich der Installation, zu einem bestimmten Zeitpunkt kennen. Dieser Betrag umfasst alle normalen direkten und indirekten Kosten, wie z.B. die Installations- und Montagekosten, um das bewegliche Anlagevermögen voll betriebsbereit zu machen.
4.
Zeitwert – Produktionsverlagerung
ist der geschätzte, in Geld ausgedrückte Betrag, der für das bewegliche Anlagevermögen zwischen einem kaufwilligen Käufer und einem verkaufsbereiten Verkäufer, die beide keinen Zwang zum Kauf oder Verkauf haben und beide in voller Kenntnis aller relevanten Fakten sind, zu einem bestimmten Zeitpunkt erwartet werden kann, unter Berücksichtigung, dass das gesamte Anlagevermögen an einen anderen Ort verlegt wird.
5.
Liquidationswert
Der Liquidationswert an Ort und Stelle ist der geschätzte, in Geld ausgedrückten Betrag, der typischerweise bei einer ordnungsgemäß beworbenen Transaktion mit Verkaufszwang des Verkäufers zu einem bestimmten Datum für eine ausgefallene, nicht betriebsbereite Anlage erzielt werden könnte, unter der Annahme, dass die gesamte Anlage intakt verkauft wird.
6.
Ordnungsgemäßer Liquidationswert
ist der geschätzte Betrag, ausgedrückt in Geldwerten, der typischerweise aus einem Liquidationsverkauf erzielt werden könnte, wenn ein angemessener Zeitraum für die Vermarktung zur Verfügung steht, um einen oder mehrere Käufer zu finden, wobei der Verkäufer gezwungen ist, zu einem bestimmten Datum auf Basis „wie es ist – wo es ist“ zu verkaufen.
7.
Zwangsliquidationswert
ist der geschätzte, in Geld ausgedrückte Betrag, der für das bewegliche Anlagevermögen bei einem Tausch zwischen einem willigen Käufer und einem willigen Verkäufer vernünftigerweise erwartet werden kann, wobei beide nicht unter dem Zwang stehen, zu kaufen oder zu verkaufen und beide in voller Kenntnis aller relevanten Fakten, einschließlich der Installation, zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter der Annahme, dass die Erträge den angegebenen Wert unterstützen. Dieser Betrag beinhalte alle normalen direkten und indirekten Kosten, wie z.B. die Installations- und andere Montagekosten, um das bewegliche Anlagevermögen voll betriebsbereit zu machen.
8.
Schrottwert
ist der geschätzte Geldbetrag, der für das Anlagevermögen erzielt werden könnte, wenn es zu einem bestimmten Zeitpunkt als Wertstoff und nicht für eine weitere produktive Nutzung verkauft werden würde.
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